Sicherheit auf allen Seiten
Treuhandschaften kommen meist bei finanziellen Transaktionen zustande. Oft ist das der Fall, wenn beispielsweise eine Liegenschaft verkauft wird. Durch die Treuhandschaft sind alle beteiligten Personen – zum Beispiel der Käufer und der Verkäufer – bestens abgesichert.
Als Rechtsanwalt übernehmen wir gerne auch die Treuhandschaft für Sie. Wir verwahren die Vermögenswerte und sorgen dafür, dass die Interessen aller beteiligten Personen gewahrt werden. Dazu zählt auch, dass das hinterlegte Geld nur bei Einhaltung der festgelegten Rahmenbedingungen ausgezahlt wird.
Der Vertrag als sicheres Fundament für Firmen
Das Maklerrecht ist voll von juristischen Besonderheiten. Beim Verkauf oder der Vermietung von privaten oder gewerblich genutzten Immobilien geht es regelmäßig um hohe Beträge. Käufer wenden meist ihre gesamten Ersparnisse auf, um eine Immobilie zu erwerben.
Auf der anderen Seite hat auch der Makler ein rechtliches Interesse daran, die höchstmögliche Provision zu erzielen und seinen Anspruch gegenüber seinen Auftraggebern abzusichern.
Auch die Hausverwaltung hat eigene Anliegen. In den Vermittlungsprozessen können entweder auf Käufer- oder Verkäuferseite rechtliche Probleme entstehen. Neben den möglichen Haftungen ist es als Hausverwaltung essentiell, bei Vermietungen die Bonität und Seriosität von Mietern gründlich zu prüfen, um drohende Mietausfälle zu vermeiden.
Aus den genannten Gründen ist es gerade deswegen sinnvoll, auf einen Anwalt zu setzen, der in den genannten Bereichen über die nötige Erfahrung und Spezialisierung verfügt.
Ob als Unternehmer, Makler, Hausverwaltung, Käufer oder Verkäufer: Bei allen Fragen und Anliegen zum Maklerrecht und Maklervertrag stehen Ihnen unser Team und ich als Anwalt zur Seite.
Wir begleiten und vertreten Sie in sämtlichen maklerrechtlichen Angelegenheiten, u.a. bei:
Mit uns vermeiden Sie rechtliche Schwierigkeiten und sichern die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche, egal ob gerichtlich oder außergerichtlich.
Diese Leistungen übernehmen wir
Treuhandschaft für:
- Käufer
- Verkäufer
Immobilientransaktionen
- Abwicklung von Immobilientransaktionen (Haus, Wohnung, Gewerbe)
- Übernahme aller Anliegen rund um Kaufpreiszahlungen
Verträge
- Treuhändige Abwicklung von Kaufverträgen, Übergabeverträgen & Abtretungsverträgen
- Prüfung der Erfüllung von Vertragsbedingungen
Weitere Leistungen
- Gewährleistungsansprüche
- Kommunikation (mit Behörden, Banken, Maklern)
- etc.
Beratung
- Zu allen rechtlichen Fragen der Treuhandschaft
- Zu rechtlichen Chancen & Risiken im Rahmen der Treuhandschaft
Treuhandschaft auf einen Blick
Bei einer Treuhandschaft übernimmt der Treuhänder (Rechtsanwalt/Notar) die Rechte eines Treugebers (Person/Ämter, Banken etc.). Ein Auftragsverhältnis zwischen beiden Parteien entsteht. Dafür wird zwischen ihnen ein Treuhandvertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten des Treuhänders regelt.
Der Rechtsanwalt/Notar übernimmt zum Beispiel die Verwaltung von:
- Grundstücken
- Vermögenswerten
- Unternehmensanteilen
und hat durch die Treuhandschaft die Rechtsstellung des Eigentümers. Dadurch kann er seinen Pflichten optimal nachkommen. Für diese Aufgabe erhält der Treuhänder ein Honorar und verpflichtet sich gleichzeitig dazu, jederzeit uneigennützig und im Interesse seines Treugebers zu handeln.
Übernimmt der Treuhänder auch die Verwaltung von finanziellen Mitteln, muss ein Treuhandkonto eröffnet werden. Über alle das Konto betreffenden Einnahmen und Ausgaben muss der Treuhänder Buch führen.
Dabei unterstützt Sie ein Treuhänder
Treuhänder sorgen dafür, dass alle Aspekte von Liegenschaftstransaktionen reibungslos, rechtlich korrekt und sicher abgewickelt werden.
Damit werden alle natürlichen und/oder juristische Personen, die an der Transaktion beteiligt sind, abgesichert:
- Käufer haben die Sicherheit, dass der Kaufpreis erst an den Verkäufer geht, wenn dieser alle notwendigen Voraussetzungen für den Kauf erfüllt hat.
- Verkäufer haben die Sicherheit, dass das Geld tatsächlich auf dem Treuhandkonto eingezahlt ist und sie es letztendlich wirklich erhalten.
- Banken: z. B. bei Kreditaufnahme. Hier wird darauf geachtet, dass – als Sicherheit für die Bank – eine Hypothek für den Bankkredit ins Grundbuch eingetragen wird.
Mag. Schaunig
Warum Sie unserer Kanzlei vertrauen können
Inhouse Betreuung
Sie werden direkt und persönlich in unserer Kanzlei in Wien betreut. Verschwiegenheit ist unser oberstes Gut. Sie haben die Sicherheit, dass keine Informationen an weitere Stellen gelangen.
Sorgfalt & Vertrauen
Als Treuhänder arbeiten wir uneigennützig und handeln nach Ihren Interessen. Alle Anliegen gehen wir sorgfältig an. Wir wissen: Vertrauenswürdigkeit und Sorgfalt sind gerade in diesem Bereich sehr wichtig.
Fristen im Blick
Bei treuhänderischen Abwicklungen gibt es diverse Fristen und Voraussetzungen. Bei der Abwicklung Ihrer Anliegen achten wir darauf, beides immer im Blick zu haben.
Wann Sie auf Treuhandschaften setzen sollten
Treuhändische Abwicklungen findet man vor allem bei Immobilienkäufen bzw. -verkäufen. Der vereinbarte Kaufpreis wird auf einem Treuhandkonto verwahrt, welches von Ihrem Rechtsanwalt für Treuhandschaften verwaltet wird.
Oft ist aber auch der Wunsch des Treugebers nach Anonymität ein Grund für eine Treuhandschaft. Ein weiterer Fall, im Rahmen dessen oft Treuhänder eingesetzt werden, ist die Nachlassverwaltung.
Vorteile einer Treuhandschaft
Treuhandschaften bieten vor allem eins: Sicherheit für jede beteiligte Person. Banken, Käufer und Verkäufer können darauf vertrauen, dass Ihre Interessen gewahrt werden und die Immobilientransaktion sicher abläuft.
Außerdem wird im Rahmen der treuhänderischen Abwicklung sichergestellt, dass die Immobilie nicht doppelt verkauft wird.
Ein letzter Vorteil ist die Anonymität. Der Treugeber muss seine Identität nicht preisgeben, sondern kann den Treuhänder für sich auftreten lassen.
Als Rechtsanwalt übernehmen wir gerne auch Treuhandschaften für Sie.
Im Rahmen dessen wahren wir die Interessen aller beteiligten Personen und sorgen dafür, dass alle zu ihrem Recht kommen. In unserer Kanzlei in Wien stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite!
Wissenswertes: Das möchten wir Ihnen mitgeben
Treuhänder verpflichten sich, uneigennützig zu handeln. Die Interessen des Treugebers zu wahren. Der Treuhandvertrag dient auch dazu, diese Pflicht festzuhalten. Im Fall von Fahrlässigkeit oder eigennützigem Verhalten – also Vertragsbruch – kann der Treuhänder daher auch zivil- und strafrechtlich belangt werden.
Treuhandbeträge müssen unverzüglich überwiesen werden, sobald die Voraussetzungen für ebendiese Überweisung erfüllt sind. Diese Voraussetzung ist oft, dass der Käufer sein Eigentumsrecht in das Grundbuch einträgt. Lassen Sie sich daher in solchen Fällen nicht hinhalten.
Treuhandschaften können richterlich angeordnet werden. Das ist zum Beispiel bei Privatinsolvenzen der Fall.
Für ein Treuhandkonto gibt es strenge gesetzliche Richtlinien. Zahlungen sind klar definiert, Treugeber haben einen besonderen Versicherungsschutz und sie können alle Kontobewegungen nachvollziehen.
Mag. Arnulf Schaunig
Ihr Rechtsanwalt für Treuhandschaften
Ich bin Mag. Arnulf Schaunig, Rechtsanwalt aus Wien. Im Rahmen dieser Tätigkeit stehe ich Ihnen mit meinem Team auch als Treuhänder zur Seite.
Wir wissen: Die Übernahme von Treuhandschaften ist ein Gebiet, das besonders verantwortungsvolles Handeln benötigt.
Durch unser fundiertes Wissen und große Sorgfalt unterstützen wir Sie zuverlässig und professionell.
Wir prüfen die Erfüllung der Vertragsbedingungen, verwalten das Treuhandkonto und sorgen dafür, dass alle Beteiligten zu ihrem Recht kommen.
Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch in unserer Kanzlei in Wien!
