Immobilien Anwalt Wien2026-07-30T09:22:37+02:00

Mag. Schaunig –
Immobilien Anwalt Wien

Erfahrung, Kompetenz,
Sicherheit 
–
bei Ihrem Immobilien-Anwalt
in Wien

Mag. Schaunig –
Immobilien Anwalt Wien

Erfahrung, Kompetenz, Sicherheit 
– bei Ihrem Immobilien-Anwalt in Wien

Wir klären Ihre Anliegen

Wir klären Ihre Anliegen

Wien ist die Hauptstadt Österreichs. Mit ca. 2 Mio. Einwohnern kann es gerade in der Metropole schnell zu Immobilienstreitigkeiten rund um Haus und Wohnung kommen.

Als Rechtsanwalt in Wien für Immobilienrecht unterstützen wir gemeinsam mit unserem Team kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups, Familienunternehmen und expandierende Unternehmen sowie Privatpersonen und Hausverwaltungen bei allen Angelegenheiten rund um das Immobilienrecht (Kauf, Verkauf, Schenkungen etc.).

Mit fachkundiger Beratung, der Erstellung sowie der Prüfung von Verträgen, der Übernahme von treuhänderischen Tätigkeiten & Co. sind wir als spezialisierter Immobilien Anwalt für Sie da.

Konkrete Leistungen
rund um AGB

1.

Daten & Parameter werden abgeklärt

  • Ist der Kunde österreichischer Staatsbürger?
  • Ist eine ausländergrund-verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich?
  • Liegt außerbücherliches Eigentum vor?
  • Wird ein Verkauf aus einer Verlassenschaft durchgeführt?

2.

Grundbuchsauszug wird geprüft

  • Gibt es Belastungen, die man löschen muss?
  • Welche Anteile werden verkauft?
  • Gibt es sonstige Rechte zu beachten (Vorkaufsrechte, Veräußerungsverbote, Wohnrechte etc.)

3.

Kaufvertrag mit Treuhand-vereinbarung

wird erstellt & nach Freigabe von allen Parteien unterfertigt

4.

Nach Eingang des Kaufpreises

und der Steuern & Abgaben auf dem Treuhandkonto (GrESt, Eintragungsgebühr) wird die Selbstberechnung beim Finanzamt (Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Immobilienertragsteuer) durchgeführt

5.

Korrespondenz mit der finanzierenden Bank

  • Treuhandauftrag mit finanzierender Bank
  • Pfandurkunde im Original

6.

Korrespondenz mit der bereits im Grundbuch eingetragenen Bank

  • Erwirkung einer Löschungserklärung
  • Zahlung der offenen Verbindlichkeit

7.

Löschung der Belastungen im Grundbuch

8.

Eintragung des Eigentumsrechts für den Käufer im Grundbuch

9.

Eintragung des Pfandrechts für die finanzierende Bank im Grundbuch

10.

Auszahlung des (Rest)Kaufpreises an den Verkäufer

11.

Auszahlung etwaiger Immobilienertragsteuer an das Finanzamt

12.

Vereinbaren Sie Ihren Termin

Mag. Schaunig, Rechtsanwalt

Ihre Immobilie in sicheren Händen

Ihre Immobilie in sicheren Händen

Inhouse Betreuung

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Wien setzen wir auf persönliche Inhouse-Betreuung.

0 % Outsourcing, 100 % Transparenz.

Spezialisiert

Wir sind auf das Immobilienrecht spezialisiert. Dadurch bringen wir mehr Wissen mit als ein allgemeiner Rechtsanwalt.

Vom Kaufvertrag bis zur gerichtlichen Vertretung steht unser Team mit Know-how und Leidenschaft an Ihrer Seite.

Zeit

Ob kleine Frage oder großer Prozess: Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Anliegen.

Auch Terminanfragen beantworten wir schnell – damit Sie rasch zu einer Lösung kommen.

Ihr Haus, Ihre Wohnung, unsere Leistungen als Immobilien Anwalt aus Wien

Ihr Haus, Ihre Wohnung, unsere Leistungen als Immobilien Anwalt aus Wien

Immobilienmaklerrecht

  • Für Makler & alle, die in ein Maklerverhältnis eingebunden sind
  • Beratung
  • Verträge
  • Unterstützung bei Streitigkeiten
    etc.

Verträge

  • Erstellung & Prüfung
  • Miet-, Pacht- & Kaufverträge
  • Kaufanbote
  • Maklerverträge
  • Provisionsvereinbarungen
    Übergabeprotokolle
    etc.

Superädifikat & Baurecht

 

  • Baurechtsverträge
  • Erwerb & Veräußerung von Superädifikaten
  • Miet- & Pachtverträge
  • Räumung & Versteigerung von Superädifikaten
  • Eintragungen ins Grundbuch
    etc.

Treuhandschaft

 

  • Für Käufer & Verkäufer
    Abwicklung von
  • Immobilientransaktionen (Haus, Wohnung, Gewerbe)
  • Übernahme aller Anliegen rund um Kaufpreiszahlungen
  • Gewährleistungsansprüche
    Kommunikation (mit Behörden, Banken, Maklern)
    etc.

Vertretung & Beratung von Hausverwaltungen

 

  • Bei Gewerbe- & Wohnimmobilien
    Mietzins- & Räumungsklagen
  • Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben
  • Mieten-Inkasso
    Unterstützung bei Streitigkeiten (WEG Klagen etc.)

Unterstützung bei Klagen & Verfahren

 

  • Gerichtliche & außergerichtliche Vertretung
  • Vertretung vor Schlichtungsstellen
  • Mietzins- & Räumungsklagen
  • Bei baurechtlichen Streitigkeiten
    Schadenersatzklagen
  • Gewährleistungsklagen
  • Teilungsklagen
  • Mietzinsminderung
    etc.

Sonstige Unterstützung bei Kauf & Verkauf

  • Für Käufer & Verkäufer
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
  • Sämtliche Eintragungen ins Grundbuch
  • Berechnung & Abführung der Gebühren an das Finanzamt
  • Immobilienrechtliche Ansprüche (Durchsetzung/Abwehr)

Beratung

 

  • Für Unternehmer, Hausverwaltungen, Makler
  • Zu immobilienrechtlichen Abläufen
    Sanierungen und Modernisierungen
  • Rechtliche Chancen & Risiken im Bereich der Treuhandschaft
  • Bei Provisionsansprüchen
  • Und in allen Teilleistungen unserer Rechtsgebiete

Schenkungen

  • Unterstützung & Beratung
  • Schenkungsverträge
  • Übergabsverträge
  • Berechnung & Abfuhr der dabei anfallenden Steuern & Gebühren
  • grundbücherliche Durchführung des Vertrags

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf.

 

Das sagen unsere Mandanten

Das sagen unsere Mandanten

Kompetente Beratung auf Augenhöhe. Angenehme Atmosphäre und gut erreichbarer Kanzleistandort. Im Zuge des kostenlosen, jährlichen Beratungsgesprächs konnten wir konstruktiv und praxisnahe die kommenden Meilensteine für unser Unternehmen evaluieren.

Herr Mag. Schaunig hat uns wunderbar an die möglichen Ansätze herangeführt. Kompetenz, Offenheit und die nötige Portion Humor sind stets an Board. – Vielen Dank!

BW Badtraum & Wohnraum GmbH

Ich möchte mich herzlich bei Mag. Schaunig für seine hervorragende Unterstützung beim Kauf meiner Immobilie bedanken. Von der ersten Beratung bis zur finalen Vertragsabwicklung fühlte ich mich bestens betreut. Seine fachliche Kompetenz im Liegenschaftsrecht, seine klare Kommunikation und sein vorausschauendes Denken haben mir in einem komplexen Kaufprozess viel Sicherheit gegeben.

Besonders schätze ich seine ruhige, strukturierte Art und die Bereitschaft, auch auf individuelle Fragen und Sorgen einzugehen. Man merkt sofort, dass hier mit viel Erfahrung und Sorgfalt gearbeitet wird. Ich bin sehr dankbar für die professionelle Begleitung und kann Mag. Schaunig uneingeschränkt weiterempfehlen.

Robert Trojan

Ein echter Profi mit Herz! Vom ersten Gespräch an habe ich mich bestens aufgehoben gefühlt. Die Beratung war transparent, ehrlich und sehr zielgerichtet. Jeder Wunsch wurde ernst genommen und bestens umgesetzt. Wer einen zuverlässigen, freundlichen und äußerst kompetenten Anwalt sucht, ist bei Herr Schaunig genau richtig.

NEXTGEN Media

Rechtliche Vorschriften im Blick

Rechtliche Vorschriften im Blick

Damit Immobiliengeschäfte – ob Kauf, Verkauf oder Vermietung – sicher und rechtskonform abgeschlossen werden können, braucht es fachspezifisches Wissen. Als spezialisierter Immobilien Anwalt aus Wien verfügen wir über fundiertes Know-how und umfassende praktische Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet.

Ob Erstellung eines Kaufvertrags, Unterstützung bei Eigentümerversammlungen oder umfassende Beratung: Wir behalten aktuelle rechtliche Vorschriften im Blick und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Anliegen.

Unsere Experten von der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Schaunig unterstützen Sie gerne!

Immobilienrecht Anwalt

Steuern beim Kauf & Verkauf einer Immobilie

Rechtliche Vorschriften im Blick

In beiden Fällen fallen folgende Steuern an:

  • Grunderwerbsteuer
  • Immobilienertragssteuer
  • Indirekte Steuern (wie bestimmte Gemeindeabgaben, z. B. Aufschließungsgebühr etc.)
  • ggf. Umsatzsteuer (unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn die Option hierzu vertraglich ausgeübt wird)

Gerne unterstützen wir Sie in unserer Kanzlei bei der Berechnung und Abführung aller anfallenden Steuern!

Nutzen & Budget vereint

Was wir von unseren Mandanten immer wieder hören: Großkanzleien sind ihnen zu unpersönlich und oft leider auch zu teuer. Daher wollen wir in unserer Rechtsanwaltskanzlei einen anderen Weg gehen:

Unser Ziel ist es, bei all unseren Leistungen den Nutzen, die Bedürfnisse und Budgets unserer Mandanten zu vereinen und auf Basis dessen die beste Lösung zu finden. Wir sehen uns als Ihren Partner für das Immobilienrecht und setzen auf Vertrauen und persönliche Inhouse-Betreuung.

Lösungen erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam – Entscheidungen über Ihren Kopf hinweg gibt es bei uns nicht. Und bei Fragen rund um das Immobilienrecht oder eine konkrete Immobilie? Einfach Kontakt aufnehmen!

Die Besonderheit von Schenkungsverträgen

Rechtliche Vorschriften im Blick

Schenkungsverträge machen es möglich, die Erbfolge vorwegzunehmen. Das Vermögen wird in solchen Fällen bereits zu Lebzeiten aufgeteilt.

Es gilt jedoch, zwei Punkte im Hinterkopf zu behalten:

  • Widerruf: Schenkungen können vom Geschenkgeber gegebenenfalls widerrufen werden.
  • Klauseln: Geschenkgeber legen oft Klauseln fest, wie ein lebenslanges Wohnrecht, Veräußerungsverbote, eine Leibrente oder ein Vorkaufsrecht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung solcher Verträge, damit Ihre Wünsche gewahrt werden!

Das Mietrecht in Österreich

Rechtliche Vorschriften im Blick

Das Mietrecht in Österreich ist hierarchisch und nach Anwendungsbereichen gestuft.

  • Der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) bietet dem Mieter umfassenden Schutz (insbesondere Preis- und Kündigungsschutz: der Hauptmietzinses ist gesetzlich streng reglementiert, Mietverträge sind nur gerichtlich zu kündigen).
  • Im Teilanwendungsbereich des MRG gilt im Wesentlichen nur der Kündigungsschutz und die weniger strenge Vereinbarung der Mietzinsbildung. Der Teilanwendungsbereich gilt nur für bestimmte Mietgegenstände.

Das Mietrechtsgesetz ist also ein Sondergesetz, das zwingendes Recht zugunsten des Mieters enthält.

Sind Bestandobjekte gänzlich vom MRG ausgenommen (Vollausnahme), kommt ausschließlich das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) zur Anwendung, welches von Vertragsfreiheit geprägt ist und keinen gesetzlichen Kündigungsschutz im Sinne des MRG kennt. Das gilt beispielsweise für Lagerhausunternehmen, Ferienwohnungen und Dienstwohnungen.

Mag. Arnulf Schaunig

Kompetenter Immobilien Anwalt aus Wien

Ihr Rechtsanwalt in 1020 Wien

Das Immobilienrecht ist breit und umfassend. Oft hängt es mit anderen Rechtsgebieten wie dem Erbrecht zusammen oder umfasst weitere Teilgebiete, z. B. das Mietrecht.

Ob Verkäufer oder Käufer, Hausverwaltung oder Makler, Haus oder Wohnung: Als Rechtsanwalt aus Wien für Immobilienrecht kümmern wir uns um Ihr Anliegen.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei arbeiten spezialisierte Experten, die sich Zeit nehmen und die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen, Familienunternehmen, Start-ups und expandierenden Unternehmen kennen.

Vom rechtssicheren Kaufvertrag über die treuhändige Abwicklung bis hin zu Vertretungen vor Gericht oder der Prüfung von Ansprüchen – unser Team ist für sämtliche Immobilienangelegenheiten in Wien, Niederösterreich und dem Rest Österreichs für Sie da.

Wirtschaftsrecht – RA Mag. Arnulf Schaunig

Vorteil für Bestandskunden:

Vorteil für Bestandskunden:

1x/Jahr bieten wir unseren Bestandskunden ein kostenloses Jahresgespräch. Dieser Termin dauert ca. 1 Stunde und findet in unserer Anwaltskanzlei im 2. Bezirk statt. Wie bei der wiederkehrenden Überprüfung Ihres KFZ prüfen wir die wichtigsten rechtlichen Bereiche Ihres Unternehmens, finden ggf. vorhandene Schwachstellen und klären mögliche Optimierungen – und das vollkommen gratis!

Fundierte Expertise bei komplexen Fragen

FAQ – Fragen rund um Immobilien & Immobilien Anwälte

Das sind folgende Kosten:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5% des Kaufpreises
  • Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch: 1,1% des Kaufpreises
  • Ist der Kauf fremdfinanziert und wird der Kredit hypothekarisch besichert: 1,2 % des Werts des einzutragenden Pfandrechts
  • Honorar Rechtsanwalt
  • Beglaubigungskosten Notar
  • Grundbuchseingangsgebühr
  • Archivierungsgebühr
  • Bankspesen (Kontoführung etc.)
  • ggf. Immobilienmakler: Vermittlungsprovision (gewöhnlich 3,6 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer)
  • Kaufobjekt so detailliert wie möglich beschrieben
  • idealerweise aktueller Grundbuchauszug
  • Parteien
  • Kaufpreis
  • Übergabetermin
  • treuhändige Abwicklung
  • Gewährleistungsbestimmungen
  • Haftung der Parteien
  • Stichtag und diesbezügliche Zahlungen
  • Angaben zum Energieausweis
  • Angaben zu Versicherungsverträgen

Das ist abhängig vom Kaufpreis und der Anzahl an Unterlagen samt Nebenurkunden. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten zwischen 0,25 und 1 % des Kaufpreises.

Das ist abhängig vom Kaufpreis und dem Umfang der Transaktion (mehrere Parteien, Ausländergrundverkehr, Wohnungseigentum, Sprungeintragung, Pfandrecht, Wohnrecht, Bewilligungen, Behörden etc.). Erfahrungsgemäß liegen die Kosten hier zwischen 0,5 und 2 % des Kaufpreises.

Der Käufer zahlt üblicherweise die Erstellung des Kaufvertrags, die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr und die Maklerkosten.

Der Verkäufer zahlt die Immobilienertragssteuer und die Selbstberechnung der Immobilienertragssteuer. Wenn der Verkäufer noch einen Kredit auf der Immobilie hat, muss dieser mit dem Kaufpreis zurückbezahlt werden. Damit die dafür eingetragenen Pfandrechte aus dem Grundbuch gelöscht werden können, entsteht zusätzlicher Aufwand beim Vertragserrichter. Diese Kosten muss der Verkäufer bezahlen.

Das Kaufanbot stellt bereits die wesentliche und verbindliche Vertragsgrundlage für den Liegenschaftskauf dar, man sollte sich daher bereits beim Ausfüllen des Kaufanbots beraten lassen. In der Praxis ist der wichtigste Punkt in der Regel die Gewährleistung. In vielen Formularen sind keine Gewährleistungsklauseln enthalten und es kann rechtlich schwierig sein, diesen Punkt im Nachhinein noch in den Kaufvertrag „nachzuverhandeln“.

Grundsätzlich nicht. Das beidseitig unterfertigte Kaufanbot stellt bereits einen sg. „perfekten Vertrag“ dar, das bedeutet, dass er von den Vertragsparteien umgesetzt und sogar eingeklagt werden kann. Der Kaufvertrag selbst unterscheidet sich rechtlich kaum vom Kaufanbot.

Ein Bauträgervertrag ist nach österreichischem Recht ein Vertrag, mit dem jemand ein Recht an einem erst zu errichtenden oder umfassend zu erneuernden Gebäude erwirbt. Das kann insbesondere Eigentum oder Wohnungseigentum an einer noch nicht fertiggestellten Wohnung sein, aber auch ein Baurecht, Mietrecht oder anderes Nutzungsrecht.

Ja, es gelten – sofern nichts Abweichendes im Kaufanbot vereinbart wird – die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Der Verkäufer muss ihm für alle Abweichungen zum vertraglich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Zustand umfangreich Gewähr leisten.

Mögliche Mängel sind etwa Baumängel, Feuchtigkeit, eine geringere als vereinbarte Wohnfläche, fehlende Bewilligungen oder nicht offengelegte Rechte Dritter. Der Käufer kann grundsätzlich zunächst Verbesserung verlangen. Ist diese unmöglich, unverhältnismäßig, verweigert oder erfolglos, kommen eine Preisminderung oder – bei einem nicht bloß geringfügigen Mangel – die Vertragsauflösung in Betracht.

Beides ist möglich. Sowohl Rechtsanwälte als auch Notare, die die Abwicklung von Immobilientransaktionen anbieten, sind gleichwertig kompetent. Wir empfehlen, vor jeder Beauftragung eine konkrete Vereinbarung über das Honorar zu treffen.

Der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers entsteht mit dem verdienstlichen rechtswirksamen Zustandekommen des Geschäfts (Kauf, Verkauf, Vermietung etc.). Dies ist dann der Fall, wenn der Makler tatsächlich vermittelnd tätig war und der Kauf aus rechtlicher Sicht als bindend anzusehen ist (etwa bei allseitiger Unterzeichnung eines Kaufanbots, sofern dieses keine weiteren Bedingungen enthält).

Hängt der Immobilienkauf noch von weiteren Punkten ab (z. B. Finanzierungszusage einer Bank), sollte es im Kaufanbot einen entsprechenden Vorbehalt geben. In diesem Fall ist auch die Maklerprovision nicht fällig. Gewährt die Bank die Finanzierung nicht, ist das Kaufanbot nicht bindend und der Makler hat keinen Anspruch auf Zahlung der Provision.

Es umfasst u.a. das Grundverkehrsrecht, Grundbuchsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträgervertragsrecht, Raumordnungs- und Baurecht und das Maklerrecht. Und auch Steuern und Abgaben sind hier ein wichtiges Thema.

Bei der Schenkung einer Wohnung fallen folgende Nebenkosten an:

  • Grunderwerbsteuer (Bei nahen Angehörigen: Stufentarif von 0,5 – 3,5 % vom Grundstückswert)
  • Eintragungsgebühr (1,1 % vom Wert der Wohnung; im Familienkreis: begünstigte Bemessungsgrundlage)
  • Kosten des Schenkungsvertrages und Notars (Unterschriftsbeglaubigung oder Notariatsakt)

Wir unterstützen auch beim Kauf und Verkauf von Häusern, Superädifikaten und Gewerbeimmobilien.

Ja, auch dann können Sie uns beauftragen.

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