Wenn der Kunde nicht zahlt, sind wir für Sie da
Wenn der Kunde nicht zahlt, sind wir für Sie da
Sie haben eine Dienstleistung erbracht oder ein Produkt geliefert, doch Ihr Kunde zahlt nicht? Ein Mieter hat seine Miete noch nicht bezahlt oder ein Patient seine Rechnung?
In solchen Fällen unterstützen wir Sie als Anwalt für Inkasso- und Exekutionsrecht mit dem Eintreiben Ihrer Forderung und einem effektiven Mahnwesen. Durch schnelles Handeln mit rechtlichem Beistand sparen Sie sich ein langes und teures Verfahren vor Gericht und erhöhen Ihre Chancen, Ihr Geld wirklich noch zurückzubekommen.
Auch für den Fall, dass der Schuldner die Rechnung, den Auftragsumfang oder die Leistungserbringung selbst (Mangel, Schadensersatz etc.) bestreitet, vertreten wir Sie gerne in einem gerichtlichen Verfahren. In diesem Fall informieren wir Sie vorab über Ihr Prozessrisiko, geben Ihnen eine Prozesseinschätzung Ihrer Chancen und wickeln das Verfahren mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – für den Fall, dass Sie über eine verfügen – ab.
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens prüfen wir natürlich, ob es Verdachtsmeldungen bezüglich der Bonität des Kunden gibt oder ob über diesen vielleicht sogar schon ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Ob kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Start-up, Familienunternehmen oder expandierendes Unternehmen – als Rechtsanwalt in Österreich (Wien) stehen wir sicher an Ihrer Seite!
Unsere Leistungen
Konkrete Leistungen
rund um AGB
Eintreiben von Forderungen
Wir treiben Ihre berechtigten Forderungen beim zahlungsunwilligen Schuldner ein.
Die außergerichtliche Forderungsbetreibung erfolgt für Sie völlig kostenfrei.
Verhandlung mit dem Schuldner
Wir nehmen Kontakt zum Schuldner auf und verhandeln mit ihm.
Bei der Forderungsbetreibung hilft oft z. B. auch eine Vereinbarung zur Ratenzahlung.
Mahnklagen
Wir setzen ein anwaltliches Mahnschreiben auf.
Hilft das auch nicht, bringen wir für Sie eine Mahnklage ein und erwirken einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl.
Exekutionsverfahren
Die Zwangsvollstreckung (Exekution) wird bei Gericht beantragt, wenn selbst nach erfolgtem Mahnschreiben, rechtskräftigem Zahlungsbefehl bzw. Urteil noch immer keine Zahlung erfolgt.
Als Rechtsanwalt für Inkasso vertreten wir Sie auch in Exekutionsverfahren.
Insolvenzverfahren
Ist der Schuldner insolvent, ist Ihre Forderung noch nicht verloren.
In diesem Fall übernehmen wir die Forderungsanmeldung bei Insolvenzverfahren und vertreten
Sie hier
Beratung rund um
Inkasso- & Exekutionsrecht
Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Sie kompetent, detailliert und ausführlich zum Thema Inkasso, Rechten von Gläubigern, dem Exekutionsrecht und Ihren rechtlichen Möglichkeiten in Österreich
Als Inkasso Anwalt aus Wien unterstützen wir auch Schuldner (Unternehmen). Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt auf!
Warum direkt zu einem Inkasso Anwalt?
Warum direkt zu einem
Inkasso Anwalt?
Jährlich entgehen Unternehmen in Österreich enorme Summen an Außenständen.
Durch die Auslagerung des Mahnwesens an einen Rechtsanwalt für Inkasso und Exekutionsrecht sichert sich das Unternehmen Klarheit in Bezug auf die Forderung. Wir prüfen immer, warum der Schuldner keine Zahlung leistet und helfen Ihnen, Ihre betrieblichen Vorgänge zu verbessern.
In manchen Angelegenheiten (z. B bei bestimmten Vertragsbedingungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen) ist es auch notwendig, sogenannte „Musterprozesse“ zu führen, um herauszufinden, ob Bestimmungen vor den Höchstgerichten in Österreich (OGH, OLG etc.) rechtlich halten (sg. Präzedenzfälle).
In solchen Fällen schalten auch Inkassobüros spezialisierte Rechtsanwälte ein.
In solchen Fällen schalten
auch Inkassobüros
spezialisierte
Rechtsanwälte ein.
direkt Kontakt zu einem Anwalt für Inkasso- und Exekutionsrecht auf, sparen Sie sich den Zwischenschritt über das Inkassobüro.
Außerdem ist in Österreich eine weitere wichtige Regelung zu beachten: Liegt der Streitwert über 5.000 €, ist eine anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich.
Und auch Schuldner sollten sich direkt an einen Anwalt wenden, sobald sie eine Inkasso-Mahnung erhalten und sich nicht sicher sind, ob sie diese bezahlen sollen.
In unserer Kanzlei in 1020 Wien unterstützen wir Sie direkt und ohne Umwege bei allen Anliegen rund um Inkasso, Forderungsbetreibung, Mahnklagen bzw. Zahlungsbefehle und Exekution.
Darum sind wir der richtige Anwalt für Sie
Warum mit uns?
Schnell & fristgerecht
Bei allen Anliegen arbeiten
wir in unserer Kanzlei
schnell & fristgerecht.
Rundum-Vertretung
Wir setzen Ihre Rechte außergerichtlich und vor Gericht –
kompetent & zielstrebig..
Inhouse Betreuung
Als Rechtsanwalt für Inkasso betreuen wir alle Mandanten zu 100 % direkt in unserer Kanzlei in Wien.
Wir nehmen uns Zeit für Sie & Ihr Anliegen!
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Österreichisches und europäisches Mahnwesen – was muss man beachten?
Im österreichischen Mahnwesen gibt es einiges zu beachten. Wenn man beispielsweise einen gerichtlichen Zahlungsbefehl bekommt, hat man in Österreich vier Wochen ab Zustellung, um dagegen Einspruch zu erheben.
Tut man dies nicht, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Die Gegenseite kann dann die Forderung zwangsweise durchsetzen, etwa durch Lohn- oder Kontopfändung.
Zum europäischen Mahnwesen gibt es nur kleine formelle Unterschiede, die wesentlichen Grundsätze sind jedoch gleich. Das bedeutet auch hier: Wird ein Zahlungsbefehl nicht beeinsprucht, ist zu zahlen.
Das europäische Mahnverfahren ist dann anwendbar, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt.
Wenn der Kunde nicht zahlt, sind wir für Sie da
Welche Fristen gibt es beim Thema Inkasso?
Es gibt Zahlungs- und Verjährungsfristen.
Zahlungsfristen können unterschiedlich lang sein, sie bewegen sich zwischen 7 und 31 Tagen.
Die Entgeltforderung verjährt grundsätzlich nach 3 Jahren. Hat jemand etwa eine Montage durchgeführt und dafür eine Rechnung gestellt, kann diese Zahlung grundsätzlich nur drei Jahre lang gerichtlich eingefordert werden.
Die Frist, die Erfüllung der Leistung zu verlangen, verjährt nach Ablauf von 30 Jahren. Solange beispielsweise die Montage noch gar nicht erledigt wurde, kann man ihre Durchführung also grundsätzlich viel länger verlangen.
So gehen Rechtsanwälte
für Inkasso &
Exekutionsrecht
vor
So gehen Rechtsanwälte für Inkasso & Exekutionsrecht vor
Zahlt Ihr Kunde Rechnungen innerhalb der ersten 3 Monate nach Rechnungslegung nicht, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser hat viele Möglichkeiten, Ihre Forderung einzutreiben und kümmert sich um die rechtssichere Weiterüberweisung Ihrer Forderung samt Zinsen auf Ihr Konto.
Hier die einzelnen Verfahrensschritte zur besseren Übersicht:


Zunächst legen wir als Rechtsanwälte die Forderung in einem eigenen Akt an und berechnen die ausständigen Zinsen. Danach verfassen wir ein anwaltliches Mahnschreiben (eingeschriebener Brief) und setzen dem Schuldner eine letzte Zahlungsfrist.
Dafür nehmen wir Kontakt zum Schuldner auf und verhandeln ggf. mit ihm. Mögliche Lösungen sind zum Beispiel die Vereinbarung einer Ratenzahlung.
Wenn der Kunde nicht zahlt, sind wir für Sie da
Und wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt?
In diesem Fall prüfen wir, ob die Einbringung einer Mahnklage wirtschaftlich sinnvoll ist und holen dazu weitere Daten des Schuldners ein.
Alle diese Leistungen erbringen wir für Sie völlig kostenfrei. Sie übernehmen – wenn der Schuldner letztlich nicht bezahlen sollte – lediglich die Barauslagen (Abfragegebühr, Portokosten etc.).
Ist die Einbringung einer Mahnklage wirtschaftlich sinnvoll, informieren wir Sie über die notwendigen Prozesskosten und das Prozessrisiko.
Danach bringen wir wunschgemäß die Mahnklage bzw. eine Volltextklage ein. Ist Ihr Anspruch berechtigt, erwirken wir entweder einen gerichtlichen Zahlungsbefehl oder ein vollstreckbares Urteil (bzw. Versäumungsurteil).
Zahlt der Schuldner nun immer noch nicht, leiten wir das Exekutionsverfahren ein. Als Rechtsanwalt sind wir spezialisiert auf Inkasso, Forderungsbetreibung & Exekutionsrecht in Österreich und europaweit. So können wir Sie als Gläubiger optimal und mit dem notwendigen Know-how vertreten sowie Ihre Forderung durchsetzen.
Wie verläuft Inkasso bei Insolvenz des Schuldners?
Mag. Arnulf Schaunig
Ihr Rechtsanwalt für Inkasso- & Exekutionsrecht
Wenn der Schuldner insolvent wird, kann das Inkasso nicht einfach wie bisher weiterlaufen.
In diesem Fall werden die Inkassokosten eingefroren und können als Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Auch die eigentliche offene Rechnung – die Kapitalforderung – muss dort angemeldet werden.
Nur wer seine Forderung fristgerecht im Insolvenzverfahren anmeldet, kann bei der Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse berücksichtigt werden. Der Gläubiger erhält dann meist nicht den gesamten Betrag, sondern nur eine anteilige Zahlung, die sogenannte Quote.
Was ist der Unterschied zwischen gerichtlichem & außergerichtlichem Inkasso?
Mag. Arnulf Schaunig
Ihr Rechtsanwalt für Inkasso- & Exekutionsrecht
Es gibt kein eigenes „gerichtliches Inkasso“. Sobald der Fall bzw. die Rechtssache vor Gericht ist, wird geprüft, ob die Forderung berechtigt ist und der Betrag geschuldet wird. Wenn dies bejaht und rechtskräftig wird, kann unverzüglich die Exekution in das Vermögen des Schuldners eingeleitet werden.
Unter außergerichtlichem Inkasso versteht man alltagssprachlich den Versuch, mit dem Schuldner ins Gespräch zu kommen und eine gemeinsame Lösung zu finden (z. B. Ratenzahlung vereinbaren).
Wenn der Kunde nicht zahlt, sind wir für Sie da
Inkasso: Tipps vom Anwalt
- Wenn Schuldner ein Inkassoschreiben erhalten, sollten sie prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht. Wenn man aktuell „das Geld nicht hat“, sollte man unverzüglich eine Ratenvereinbarung treffen, um weitere Inkassospesen zu vermeiden.
- Unternehmen vermeiden lange ausständige Schulden am besten, indem sie eine Übersicht aller Verträge (insbesondere Abos) in einem eigenen Dokument abspeichern.
Mag. Arnulf Schaunig
Ihr Rechtsanwalt für Inkasso- & Exekutionsrecht
Mag. Arnulf Schaunig
Ihr Rechtsanwalt für Inkasso- & Exekutionsrecht
Willkommen in meiner Kanzlei für Inkasso- und Exekutionsrecht in 1020 Wien.
Um bei zahlungsunwilligen Schuldnern schnellstmöglich eine Lösung für Sie zu finden, unterstützen wir Sie als Rechtsanwalt mit einer zielstrebigen Forderungsbetreibung, einem kompetenten Mahnwesen, vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich und beraten Sie gerne.
Vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Erstgespräch und kommen Sie bei uns im 2. Bezirk in Wien vorbei. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!
FAQ – Inkasso & Inkasso Anwalt
FAQ – Inkasso & Inkasso Anwalt
Wann muss man Inkasso nicht bezahlen?
Inkassokosten hängen rechtlich mit der Hauptforderung zusammen. Sobald der Schuldner die Hauptforderung substanziell bestreitet (zum Beispiel weil die Leistung nicht erbracht wurde oder die Rechnung falsch ist), sind die damit in Zusammenhang stehenden Inkassokosten nicht mehr berechtigt.
Dann muss zuerst geklärt werden, ob die ursprüngliche Forderung überhaupt besteht. Erst danach kann beurteilt werden, ob auch Inkassokosten zu zahlen sind.
Was passiert, wenn man Inkasso nicht bezahlt?
Als Rechtsanwalt für Inkasso raten wir davon ab. Denn Inkassokosten können auch selbständig als Nebenforderung bei Gericht eingeklagt werden. Erhalten Sie ein Inkassoschreiben, nehmen Sie daher am besten direkt Kontakt zu uns auf. Gemeinsam klären wir das weitere Vorgehen.
Wie wehrt man sich gegen Inkasso?
Zunächst einmal sollte die Forderung unverzüglich bestritten werden. Begründungen können sein: Leistung mangelhaft, Rechnung unrichtig ausgestellt, kein Auftrag, Rücktritt etc.). Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie wir individuell weiter vorgehen.
Wann sollte man sich an einen Inkasso Anwalt wenden?
Gläubiger sollten einen Inkasso Anwalt immer dann einschalten, wenn Schuldner nicht zahlen. Liegt der Streitwert bei über 5.000 €, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt sogar verpflichtend.
Schuldner sollten sich immer dann an einen Anwalt wenden, wenn sie eine Inkassomahnung erhalten und nicht sicher sind, ob sie diese bezahlen sollen.
Welche Unterlagen benötigt man für einen Termin beim Inkasso Anwalt?
Das ist abhängig davon, ob der Schuldner oder Gläubiger vertreten wird. Vom Gläubiger brauchen wir die Vertragsunterlagen und die Rechnung, damit wir die Mahnung versenden können. Vom Schuldner benötigen wir die Inkassoforderung bzw. das Mahnschreiben und die Vertragsunterlagen, damit wir die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen können.
Wie kommt es zu Außenständen?
Die schlechte Zahlungsmoral, die steigende Anzahl von Insolvenzverfahren, ein ineffektives innerbetriebliches Mahnwesen, intransparente Angebote oder Verträge bzw. ineffektive betriebliche Workflows und Prozesse sind unter anderem dafür verantwortlich.
Was ist das Prioritätsprinzip im Inkasso- und Exekutionsrecht??
Im Inkasso- und Exekutionsrecht gilt das Prioritätsprinzip. Für den Fall, dass der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, werden Ihre Geldforderungen nach dem jeweiligen Rang bedient.
Je länger Sie auf die Zahlung von Rechnungen warten, und je später Sie einen Anwalt für Inkasso einschalten, umso unwahrscheinlicher ist die Chance, dass Sie überhaupt noch Zahlungen erhalten und letztlich auf Ihren Kosten sitzenbleiben.
Wie gehen Sie vor, wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt (Details)?
Zahlt der Schuldner trotz anwaltlicher Mahnung nicht, prüfen wir, ob es Gründe gibt, die die Einbringung einer Mahnklage bei Gericht unwirtschaftlich erscheinen lassen (z. B zahlreiche bereits anhängige Exekutionen, Gehaltspfändungen, dauerhafter Auslandsaufenthalt, Insolvenzverfahren etc.).
Um die Erfolgswahrscheinlichkeit richtig einzuschätzen, nutzen wir zahlreiche Systeme zur Abfrage von relevanten Daten des Schuldners (ZMR, Firmenbuchabfrage, Grundbuchsabfrage, Exekutionsdatenabfrage, Insolvenzabfrage etc.). Ist die Einbringung einer Klage wirtschaftlich sinnvoll, informieren wir Sie über die Kosten und das Risiko.
Wann nutzt man eine Mahn- & wann eine Volltextklage?
Bei Forderungen bis zu EUR 75.000,00 bringen wir eine Mahnklage ein, bei Forderungen über EUR 75.000,00 eine Volltextklage.
Wie geht es nach der Mahnklage weiter?
Als Rechtsanwälte erwirken wir entweder einen gerichtlichen Zahlungsbefehl oder ein vollstreckbares Urteil (bzw. Versäumungsurteil). Diese Rechtsakte bilden den sg. Titel, der die Voraussetzung für die Einleitung des Exekutionsverfahrens ist.
Im Exekutionsverfahren gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, auf verwertbare Rechte oder verwertbares Vermögen des Schuldners bzw. seiner Angehörigen zurückzugreifen. Im Falle der Existenz von verwertbarem Vermögen bzw. Rechten erhalten Sie neben dem Ersatz der Anwaltskosten auch die laufenden Kosten der Exekution und selbstverständlich auch die ursprünglich eingeklagte Forderung samt Zinsen auf Ihr Konto.
Bekomme ich als Gläubiger auch Zinsen?
Unter Unternehmern können von der Forderung sogar 9,2 % Zinsen über dem Basiszinssatz gefordert werden.
Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sorgen wir dafür, dass Sie selbstverständlich auch die damit zusammenhängenden Zinsen erhalten.
Mag. Arnulf Schaunig –
Rechtsanwaltskanzlei Wien
Ihr direkter Kontakt
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