GmbH-Gründung durch Ausländer in Österreich: Was erlaubt ist und was beachtet werden muss
Österreich ist ein gefragter Standort für internationale Investoren und Gründer. Das stabile Rechtssystem, die zentrale Lage in Europa und die wirtschaftliche Offenheit machen die Gründung einer GmbH besonders attraktiv. Doch wer darf überhaupt eine GmbH gründen? Welche Voraussetzungen gelten für Geschäftsführer aus dem Ausland? Und worauf müssen Drittstaatsangehörige achten?
Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen und bietet praktische Hinweise für eine rechtssichere Gründung einer GmbH durch Ausländer in Österreich.
1. Wer darf in Österreich eine GmbH gründen?
A) Gründung durch natürliche und juristische Personen
B) Besonderheiten nach Staatsangehörigkeit
2. Wer darf Geschäftsführer einer GmbH sein?
A) Gesetzliche Anforderungen
Laut GmbHG müssen Geschäftsführer voll geschäftsfähig sein und dürfen keine Verurteilungen wegen wirtschaftsbezogener Straftaten aufweisen.
B) Zustelladresse in Österreich
Für Geschäftsführer ohne Wohnsitz in Österreich ist eine Zustelladresse im Inland erforderlich.
C) Sprachkenntnisse
Es besteht keine gesetzliche Pflicht, Deutsch zu sprechen. Der Geschäftsführer muss jedoch die rechtliche Bedeutung seiner Aufgaben verstehen.
3. Aufenthalts- und gewerberechtliche Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige
A) Aufenthaltsrecht
Wer als Drittstaatsangehöriger operativ tätig werden will, benötigt einen gültigen Aufenthaltstitel.
Mögliche Aufenthaltstitel sind:
- Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige
- Niederlassungsbewilligung – Selbständig
- Aufenthaltstitel für sonstige unternehmerische Tätigkeiten
B) Gewerberecht
Bei bestimmten Tätigkeiten kann das österreichische Gewerberecht zur Anwendung kommen. Für reglementierte Gewerbe ist ein Nachweis der fachlichen Eignung erforderlich.
4. Dolmetscherpflicht bei fehlenden Deutschkenntnissen
Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Errichtung eines notariellen Gesellschaftsvertrags. Dieser ist in deutscher Sprache zu verfassen.
5. Eintragung ins Firmenbuch
Die Anmeldung erfolgt über einen Notar. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Gesellschaftsvertrag oder Gründungsvertrag
- Bestellung des Geschäftsführers
- Gesellschafterliste mit Ausweisdokumenten
- Zustelladresse in Österreich
- Erklärung über Geschäftsfähigkeit und Unbescholtenheit
Fazit: Rechtssichere GmbH-Gründung für Ausländer in Österreich
Die Gründung einer GmbH durch ausländische Staatsangehörige ist in Österreich problemlos möglich. Während EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer kaum Einschränkungen unterliegen, müssen Drittstaatsangehörige zusätzliche aufenthalts- und gewerberechtliche Regelungen beachten.
Unsere Kanzlei unterstützt internationale Unternehmer bei der GmbH-Gründung in Österreich. Wir klären rechtliche Voraussetzungen, übernehmen die Vertragsgestaltung und begleiten Sie durch den gesamten Gründungsprozess bis zur Eintragung ins Firmenbuch.

